AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Admin-24 e.K., Karlsruher Str. 53,
69126 Heidelberg
Stand November 2012
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden / Geschäftspartners werden
auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht
Vertragsbestandteil.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen bedürfen
der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote, Preislisten, Rundschreiben, Beschreibungen und technische Daten
sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Liefermöglichkeit und
Nebenleistungen, freibleibend und unverbindlich. Alle von Admin-24 e.K.
genannten Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse
kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Angebotserstellung und Auftragsvergabe die
Marktpreise, behält sich Admin-24 e.K. ausdrücklich das Recht vor, vom Auftrag
zurückzutreten oder ein neues Angebot abzugeben.
(2) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die
Auftragsbestätigung oder ein Bestätigungsschreiben festgelegt. Hierzu ergänzend
gelten diese AGB
(3) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn Admin-24 e.K. den Auftrag durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Lieferung der Ware
annimmt. Lieferfristen werden von Admin-24 e.K. nach bestem Wissen bestätigt.
Voraussetzung für Ihre Einhaltung ist, dass die Kunden alle zur Ausführung des
Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung
stellen. Fehlt es hieran, so gilt eine Lieferfrist um einen entsprechenden
Zeitraum ohne Weiteres als verlängert. Entsprechendes gilt bei allen von uns
unverschuldeten Lieferstörungen für den Zeitraum der Störung. Ein
Schadenersatzanspruch unseres Kunden besteht nur bei nachweislichem Verschulden
von Admin-24 e.K.
(2) Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware an den Besteller über. Wenn
infolge Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so
steht Admin-24 e.K. das Recht zu, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von zehn
Tagen vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Bei
Lieferungsbeschwerden, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten oder behördliche
Maßnahmen, sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich
entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz und
berechtigt Admin-24 e.K., alle Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise
aufzuheben, wenn die Umstände es erfordern sollten.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Alle unsere Preise sind Nettopreise, die mit der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer fakturiert werden.
(2) Rechnungen aufgrund von erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen
sind binnen 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls nicht gesondert mit
der Auftragsbestätigung geregelt. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen
wurde, erfolgt die Zahlung in der Regel per Überweisung, EC-Karte, per Scheck
oder bar.
Zahlungsverzug berechtigt Admin-24 e.K. zur sofortigen Einstellung aller
Dienstleistungen und Lieferungen. Kommt der Vertragspartner mit mehr als einem
Rechnungsbetrag in Verzug, behält sich Admin-24 e.K. die Aufhebung des
Vertragsverhältnisses vor. In diesem Fall wird der noch offene Gesamtbetrag des
Vertragsverhältnisses zzgl. Verfahrens- und Bearbeitungskosten sowie evtl.
entstandener zusätzlicher Kosten als Schadenersatz eingefordert. Eine Zahlung
gilt erst dann als erfolgt, wenn Admin-24 e.K. über den Betrag verfügen kann.
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Sparkasse Heidelberg zu berechnen.
Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und
Einzugsspesen oder Spesen für die Rücklastschrift mangels Kontodeckung gehen zu
Lasten des Bestellers.
(3) Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig
festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenstände
zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem
Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages
an uns ab.
§ 5 Hardwaregarantie und Softwaregewährleistung
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen
Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel oft
nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns
gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der
Software liegen beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das
Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat
die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu
behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der
Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b)
die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original
ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist
nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers
berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu
kopieren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software und Hardware, sowie
derartige Teile, nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und
entsprechende Fehler Admin-24 e.K. unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Gewährleistungsansprüche für versteckte Softwaremängel sind gegenüber Admin-24
e.K. schriftlich, unmittelbar nach Entdeckung, geltend zu machen. Hierbei muss
eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels gemacht werden. Admin-24 e.K.
wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur
Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen
ergreifen.
(3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Rügepflicht
nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an der
gelieferten Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es
sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderung
zurückzuführen ist.
(4) Admin-24 e.K. kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch
durch fehlerfreie Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Bei
endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde
das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen.
(5) Bei Hardware jeglicher Art ist die Garantie eine freiwillige Sache des
Herstellers der betreffenden Teile oder Geräte. Eine Gewährleistung besteht bis
zur fehlerfreien Übergabe der Hardware, die der Kunde durch die Unterschrift
des Lieferscheines bestätigt. Die Laufzeit der Garantie beginnt mit der
Lieferung der Hardware an den Kunden. Die Garantie ist grundsätzlich eine
Teile- oder Gerätegarantie. Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen
Herstellers. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung Handhabung von Geräten oder der
gelieferten Ware sowie das Öffnen von Hardwarekomponenten führen zum Erlöschen
der Garantie.
Defekte Hardware oder Hardwareteile müssen zur Sicherstellung von
Garantieansprüchen an den Hersteller bzw. an Admin-24 e.K. gesendet werden. Beauftragt
der Kunde Admin-24 e.K. defekte Geräte oder defekte Teile auszubauen oder
abzuholen trägt der Kunde die Kosten für die notwendige Arbeitszeit und die
Fahrtkosten. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde Admin-24 e.K. beauftragt das
defekte Teil oder Gerät auszutauschen, um wieder reibungslos arbeiten zu
können. Admin-24 e.K. wird die vom ihr gelieferten defekten Teile an den
Hersteller schicken, um die Garantieansprüche des Kunden durchzusetzen evtl.
vom Hersteller gewährte Beträge für Garantieansprüche werden dem Kunden nach
Eingang bei Admin-24 e.K. gutgeschrieben.
§ 6 Haftung
(1) Admin-24 e.K. haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Desweiteren ist
Admin-24 e.K. während der Software-Gewährleistungszeit lediglich verpflichtet,
auftretende Fehler nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Anwenders werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
(2) Admin-24 e.K. haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene
Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare Schäden und
Folgeschäden. Im Übrigen haftet Admin-24 e.K. ebenfalls nicht für Schäden,
soweit der Kunde deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere einer
Datensicherung und ausreichender Produktschulung, hätte verhindern können.
Datensicherungen sollten schon für die eigene Sicherheit regelmäßig (täglich
oder wöchentlich) vorgenommen werden. Der Kunde ist für die regelmäßige
Datensicherung selbst verantwortlich. Wird Admin-24 e.K. mit einer
Reparaturmaßnahme an der EDV-Anlage beauftragt, ist in jedem Falle vom Kunden
vorher eine Datensicherung vorzunehmen. Sollte im Rahmen der
Reparaturbemühungen auf zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren
gehen, ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Zugesicherte Eigenschaften
i.S.d. § 459 BGB sind als Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen.
Admin-24 e.K. haftet ausschließlich für die Erfüllung der
Hauptleistungspflicht aus geschlossenen Rechtsgeschäften. Es wird keine Haftung
für die Vorleistung Dritter übernommen.
Aufgrund der Vielzahl der in der Praxis auftretenden Daten- und
Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfehlern können wir keine
vollständige Mängelfreiheit gewährleisten. Für erhebliche Sachmängel, die bei
Gefahrübergang vorliegen müssen, haften wir wie folgt:
Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Eine besondere Beschaffenheit der verkauften Ware oder ihre Eignung für eine
besondere Verwendung gilt nicht als vereinbart, es sei denn, dass von
Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich eine andere Übereinkunft getroffen
worden ist.
Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer
äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind,
sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden Betriebsanweisungen
nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen entfällt jede
Gewährleistung. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Werden durch den Kunden oder Fremdfirmen Veränderungen an, von uns erstellten,
Inhalten, Quelltexten oder Datenbanken vorgenommen, entfällt jede
Gewährleistung. Der Aufwand für die Beseitigung des Problems, wird nach Auftrag
des Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Haftung ist der Höhe nach maximal auf den Kaufpreis bzw. die
Software-Lizenzgebühr beschränkt; die Haftung ist der Art nach auf solche
Schäden begrenzt, mit deren Entstehung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
typischerweise gerechnet werden musste. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Fernwartung: Die Software wurde von
uns mit gängigen Virenscannern auf Viren überprüft, trotz allem übernehmen wir
keine Haftung für Schäden, die durch den Einsatz unserer Fernwartungsprogramms
hervorgerufen werden.
Durch Klick auf diesen Link erkläre ich mich damit einverstanden, dass die nachfolgend ausgeführteFernwartungssitzung kostenpflichtig durchgeführt wird. Hinweis: Mit der Nutzung des Fernwartungsprogrammes stimmen Sie ausdrücklich zu, dass ein Service Techniker von Admin-24 e.K. sich auf den Computer schalten darf, auf dem Sie das Programm ausführen.
Sie erklären ausdrücklich, für die Inanspruchnahme und Beauftragung der Dienstleistung und die Gewährung des Zugriffs auf den PC autorisiert zu sein. Sie sind mit der Berechnung der Kosten, die durch die Fernwartungssitzung entstehen, einverstanden. Unser Servicetechniker wird Sie vor der Sitzung über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren, wenn Sie das wünschen.
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
§ 7 Reparaturen
(1) Reparaturen an Workstations, Servern oder sonstigen Rechnern werden mit
der notwendigen Sorgfalt ausgeführt. Eine diesbezügliche Kostenschätzung vor
der Reparatur stellt jedoch nur einen Anhaltswert dar. Admin-24 e.K. ist
allerdings verpflichtet, vom Auftraggeber die Zustimmung einzuholen, wenn sich
herausstellen sollte, dass die Reparaturkosten mehr als 20 % höher ausfallen
würden, als ursprünglich geschätzt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um
Ersatzteile oder den Arbeitsaufwand handelt.
(2) Die Verantwortung für evtl. vorhandene Daten auf feststehenden Datenträgern
des zu reparierenden Rechners trägt der Auftraggeber, es sei denn, der Auftrag
selbst lautet ausdrücklich auf Sicherung eben dieser Daten.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner oder mehrerer Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Sollten
Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren
Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen Admin-24 e.K. ist Heidelberg.
Soweit der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als
ausschließlicher Gerichtsstand Heidelberg vereinbart. Dieses gilt auch für
Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.